Grillschrank-Vergleich: IKEA vs. IDEA

Grillschrank-Vergleich: IKEA vs. IDEA

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Grillschrank-Vergleich: IKEA vs. IDEA  Die Grillsaison steht vor der Tür – höchste Zeit, dem Outdoor-Bereich ein Upgrade zu verpassen. In unserem Vergleich nehmen wir zwei beliebte Grillschrank-Lösungen unter die Lupe:...

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Allgemeines Bahnhof Reichenbach

Zugang zum privaten Bahnhof Reichenbach:

In Vorbereitung und noch in Abstimmung mit der Bahn, ein Zutrittskontroll-System um vor Vandalismus zu schützen.

Der Zugang zum Lift wird im Rahmen der Hausordnung ermöglicht. Die Bahn ist für die Sauberkeit im Rahmen der Vereinbarung und den Liftbetrieb verantwortlich.

Das unbefugte Betreten ist untersagt - das Gebäude wird per Video und Alarmanlage überwacht.

Hausordnung für das Gebäude des ehemaligen historischen Bahnhofs Reichenbach Vogtland

1. Allgemeine Bestimmungen


Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des ehemaligen historischen Bahnhofs aufhalten.


Der Aufenthalt im Gebäude ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und zu den festgelegten Zeiten gestattet.


Alle anwesenden Personen haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit, Ordnung und der ordnungsgemäße Zustand des Gebäudes gewährleistet bleibt.


Das Betreten des Geländes und des Gebäudes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden, die auf dem Gelände oder im Gebäude entstehen.

Mit dem Betreten des Geländes oder des Gebäudes des ehemaligen historischen Bahnhofs erkennen alle Personen automatisch die geltende Hausordnung an. Jeder, der das Gebäude betritt, erklärt sich damit einverstanden, die Bestimmungen dieser Hausordnung zu befolgen.


Personen, die mit der Hausordnung nicht einverstanden sind oder diese nicht akzeptieren, ist das Betreten des Geländes und des Gebäudes ausdrücklich untersagt. Die Fortsetzung des Aufenthalts auf dem Gelände ohne Zustimmung zur Hausordnung stellt einen Verstoß gegen diese dar und kann zu einem sofortigen Hausverbot führen.


Das Betreten des Geländes oder des Gebäudes erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch das Missachten dieser Hausordnung entstehen.

2. Unbefugtes Verweilen


Es ist untersagt, sich ohne Berechtigung in nicht für den Aufenthalt vorgesehenen Bereichen des Gebäudes aufzuhalten. Dies gilt insbesondere für abgesperrte oder unzugängliche Bereiche.


Das unbefugte Betreten des Geländes oder einzelner Räume, die durch spezielle Schilder oder Absperrungen markiert sind, wird als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) betrachtet und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.


Herumgammeln, also das unbefugte und nicht zielführende Verweilen auf dem Gelände ohne nachvollziehbaren Zweck, ist nicht gestattet und wird ebenfalls als Störung des Hausfriedens gewertet.

3. Verschmutzen des Geländes und der Räume


Das Verschmutzen von Innenräumen, Fassaden und Außenflächen des Gebäudes ist strikt untersagt. Jegliche Art von Müll, Abfällen oder Schadstoffen ist ordnungsgemäß zu entsorgen.


Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausserhalb des privaten Geländes und des Gebäudes gestattet. Offenes Feuer und Rauchen in nicht genehmigten Bereichen ist aus Brandschutzgründen verboten.


Es ist strikt untersagt, das Gelände oder Gebäude in irgendeiner Weise zu verunreinigen, insbesondere durch das Entsorgen von körperlichen Ausscheidungen (z.B. Urin, Fäkalien) auf dem Gelände oder in den Innenräumen. Diese Art der Verschmutzung ist nicht nur ein Verstoß gegen die Hausordnung, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar (vgl. § 325 StGB: Verunreinigung von Gewässern und Grundstücken).


Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass keine sanitären Einrichtungen im Gebäude zur Verfügung stehen. Für die Nutzung öffentlicher Toiletten in der Umgebung sind die Besucher selbst verantwortlich. Die Bahn und die Stadt Reichenbach sind für die Bereitstellung öffentlicher sanitären Anlagen zuständig.


Bei Verunreinigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, behält sich der Eigentümer das Recht vor, Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen und im Falle von groben Verstößen Anzeige zu erstatten.

4. Beschädigungen und Vandalismus


Jegliche Form von Beschädigungen, Zerstörungen oder Vandalismus an den Einrichtungen, Wänden, Böden, Möbeln oder technischen Anlagen des Gebäudes ist strengstens untersagt und wird rechtlich verfolgt.


Sollten Beschädigungen auftreten, sind diese unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der Verursacher trägt die Kosten der Reparatur oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.


Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die historischen und denkmalgeschützten Teile des Gebäudes besonderen Schutz genießen und jede Form der Beschädigung strafrechtlich verfolgt wird.

5. Zugang zum Lift der Deutschen Bahn


Der Zugang zum innenliegenden Lift der Deutschen Bahn ist ausschließlich Bahnreisenden gestattet, und dies nur im Rahmen der bestehenden Durchgangsvereinbarung mit der Deutschen Bahn. Die Nutzung des Lifts durch andere Personen ist strengstens untersagt.


Der Aufenthalt von Bahnreisenden im Gebäude ist auf das notwendigste Maß beschränkt und ausschließlich zum Zweck des direkten Zugangs zum Lift gestattet. Bahnreisende haben das Gebäude umgehend und ohne Umwege zu betreten und zu verlassen. Jeglicher Aufenthalt im Gebäude über den unmittelbaren Liftzugang hinaus ist nicht gestattet.


Das Betreten und Aufhalten von Bahnreisenden im Gebäude zu anderen Zwecken, wie etwa zum Warten oder Schutzhaben bei ungünstigen Wetterbedingungen, ist strikt verboten. Für solche Zwecke sind den Reisenden die Überdachungen an den Gleisen zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Winterwetter oder anderen Umwetterbedingungen dürfen keine Aufenthalte im Gebäude stattfinden.


Jeder Missbrauch des Liftzugangs oder des Aufenthalts im Gebäude durch Bahnreisende wird als Verstoß gegen diese Hausordnung betrachtet und kann zu einem sofortigen Hausverbot sowie zu rechtlichen Schritten führen.


Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Videoüberwachung und gegebenenfalls auch kontrollierte Zutrittsverfahren zu verstärken, um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen.

6. Alkohol und Drogen


Der Konsum von Zigaretten, Alkohol und Drogen auf dem gesamten Gelände und im Gebäude ist strikt verboten.


Jeglicher Missbrauch von Substanzen, der zu einer Störung der Ordnung oder zu Sicherheitsrisiken führen könnte, wird sofort zur Anzeige gebracht.

7. Verhalten im Gebäude


Es ist darauf zu achten, dass keine Geräuschbelästigung entsteht, die andere Personen im Gebäude stören könnte.


Besondere Rücksicht ist auf die historischen Einrichtungen und den Charakter des Gebäudes zu nehmen. Jegliche Handlungen, die den historischen Wert beeinträchtigen könnten, sind zu vermeiden.

8. Sicherheit und Notfälle


Im Falle eines Notfalls (Feuer, medizinische Notfälle, Unfälle etc.) sind unverzüglich die zuständigen Notrufnummern zu kontaktieren und die Rettungswege freizuhalten.


Die Nutzung von Feuerlöschern, Notausgängen und anderen Sicherheitseinrichtungen ist ausschließlich in Notfällen gestattet.

9. Räumdienst und Zugänglichkeit


Es wird darauf hingewiesen, dass ein Räumdienst auf dem Gelände nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Personen, die sich außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb der vorgesehenen Bereiche aufhalten, tun dies auf eigenes Risiko.


Es obliegt den Nutzern, sich über die Öffnungszeiten und zugänglichen Bereiche im Vorfeld zu informieren.


10. Videoüberwachung und Sicherheit


**Der Eigentümer weist darauf hin, dass das gesamte Gelände sowie die wesentlichen Innenbereiche des Gebäudes aus Sicherheitsgründen mit Videokameras überwacht werden. Die Überwachung dient insbesondere dem Schutz des Gebäudes, der dort gelagerten Ware und der allgemeinen Sicherheit der Besucher.


Die Videoüberwachung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Aufzeichnungen werden nur im Falle von Vorfällen oder Ermittlungen durch die zuständigen Behörden ausgewertet und nicht dauerhaft gespeichert.


Jegliche versuchte Beschädigung oder unbefugte Entnahme von werthaltiger Ware, die auf dem Gelände gelagert wird, wird unverzüglich zur Anzeige gebracht und rechtlich verfolgt.

11. Verstöße gegen die Hausordnung


Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich der Eigentümer das Recht vor, eine Hausverbotserklärung auszusprechen. In schwerwiegenden Fällen können strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.


Der Eigentümer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der Hausordnung vorzunehmen. Solche Änderungen werden den betroffenen Personen rechtzeitig mitgeteilt.

Zum Regelfahrplan Bahnhof Reichenbach:

Reichenbach(Vogtl) ob Bf 24 Ab - DIN A4 Hoch Online (bahnhof.de)

 

Live Abfahrt / Ankunft der nächsten Züge:

Abfahrt – Reichenbach (Vogtl) ob Bf (bahnhof.de