Garantieerklärung der Meta Box GmbH & Co. KG

Garantiegeber: Meta Box GmbH & Co. KG, Lindenweg 23, 74388 Talheim, im folgenden „Hersteller“.

Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande und Italien.

Inhalt der Garantie: Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die der Hersteller unter der Marke „Meta Box“ vertreibt und die von einem im räumlichen Geltungsbereich wohnhaften Endverbraucher (im folgenden „der Kunde“) über den offiziellen Online-Shop des Herstellers käuflich erworben wurden. Produkte anderer Hersteller sind ausgeschlossen. Gewerbliche Kunden sind von dieser zusätzlichen Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt für Bestellungen ab dem 01.06.2026.

Der Hersteller gewährt dem Kunden eine Garantie gegen strukturelle Durchrostung für die Dauer von zehn Jahren ab Übergabe des Produkts. „Strukturelle Durchrostung“ ist definiert als eine vollständige Materialdurchdringung durch Korrosion, die die Stabilität des Bauteils beeinträchtigt und nachweislich auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.

Die Garantie umfasst nicht:

Bewegliche Teile (z.B. Scharniere, Schlösser, Gasdruckfedern, Befestigungselemente), da diese funktionsbedingtem Verschleiß unterliegen.

Optische Veränderungen der Oberfläche (z.B. Ausbleichen der Pulverbeschichtung, Kratzer, normale Gebrauchsspuren).

Korrosionsschäden, die durch Flugrost verursacht wurden.

Im Garantiefall wird der Hersteller nach eigenem Ermessen den Mangel auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer bzw. generalüberholter Teile beheben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.

Ausschluss der Garantie: Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht:

Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Vandalismus oder mechanische Einwirkung.

Bei Nichtbeachtung der produktbezogenen Pflege- und Wartungshinweise (insbesondere die regelmäßige Reinigung von Ablagerungen wie Salz, Schmutz oder aggressiven Umwelteinflüssen).

Ausschluss durch baustellenseitige Umwelteinflüsse. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch den Kontakt mit aggressiven oder korrosionsfördernden Stoffen aus dem direkten Umfeld der Baustelle entstehen. Dies umfasst insbesondere Betonstaub, Zementschlämme, Gips- oder Mörtelrückstände. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt vor derartigen Einflüssen zu schützen oder bei Kontakt eine umgehende und fachgerechte Reinigung vorzunehmen. Schäden, die auf eine chemische Reaktion zwischen der Materialoberfläche und solchen baustellenüblichen Rückständen zurückzuführen sind, gelten als unsachgemäße Behandlung und sind nicht von der Garantie umfasst.

Bei fehlerhafter Montage oder eigenmächtigen Modifikationen am Produkt.

Bei Eingriffen durch nicht vom Hersteller autorisierte Dritte.

Inanspruchnahme der Garantie: Im Garantiefall kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@metallwaren-deutschland.de unter Angabe der Rechnungs- oder Bestellnummer sowie einer detaillierten Fehlerbeschreibung nebst aussagekräftigen Bildern.

Logistik bei grenzüberschreitenden Fällen: Bei Inanspruchnahme der Garantie durch Kunden außerhalb Deutschlands erfolgt die Rücksendung der Ware oder die Abholung nach vorheriger Absprache mit dem Hersteller. Bei sperrigen Gütern, die nicht paketversandfähig sind, organisiert der Hersteller in Absprache mit dem Kunden eine Abholung durch eine Spedition. Etwaige anfallende Zollgebühren oder Einfuhrabgaben bei der Rücksendung der defekten Ware aus Nicht-EU-Staaten (Schweiz) müssen zwingend vorab mit dem Hersteller abgestimmt werden, um eine ordnungsgemäße zollfreie Abwicklung als Garantiefall sicherzustellen.

Gesetzliche Mängelrechte, Unentgeltlichkeit: Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden (Gewährleistung) bleiben von dieser Garantie unberührt und werden nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

Geltung deutschen Rechts: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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